NUTZUNGSLIZENZVERTRAG:

WICHTIG: Durch Installation der Software GESO Kassenbuch (auch durch Beauftragte) akzeptieren Sie (nachfolgend Anwender genannt) diesen Software-Lizenzvertrag mit Geppert Software, Frank Geppert, Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam


1.VERTRAGSGEGENSTAND

1.0 Geppert Software räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Vollversion von GESO Kassenbuch auf einem einzelnen PC bzw. in einem einzelnen Netzwerk ein. Im übrigen verbleiben alle Rechte an dem Programm bei Geppert Software.

1.1 Installation, Schulung im Umgang mit der Software und Beratung sind nicht Gegenstand dieses NUTZUNGSLIZENZVERTRAG.

1.2 Zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung kann der Kunde Kopien des Programms herstellen, die er ausschließlich zum eigenen Gebrauch verwendet.

1.3 Die dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte darf der Anwender erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausüben.

1.4 Artikel

Das Urheberrecht der beigefügten Artikel liegt bei den jeweils in der Quelle angegebenen Autoren oder Gesellschaften.


2.GEWÄHRLEISTUNG

2.1 Geppert Software gewährleistet, dass das Programm GESO Kassenbuch bei Nutzung auf dem angegebenen System im wesentlichen mit den beworbenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.

2.2 Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den ausdrücklich in der bei Vertragsschluß gültigen Version der Produktdokumentation beschriebenen Leistungsmerkmalen vereinbart.

2.3 Gegenstand der Gewährleistung ist das Programm in der von Geppert Software ausgelieferten Version. Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung.

2.4 Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind Geppert Software unverzüglich schriftlich mit einer Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Der Anwender hat Geppert Software der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Printouts, Systembeschreibungen oder Datenbeständen, zu unterstützen.

2.5 Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten sind beim Hersteller des Geräts zu reklamieren, da Geppert Software nicht für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten.

2.6 Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es Geppert Software nicht gelingen, Mängel innerhalb einer Frist von acht Wochen zu beheben, besteht Anspruch auf (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung).

Diese Ansprüche gelten nicht, wenn bereits die Testversion die angemahnten Mängel aufweist und sich der Kunde wider besseren Wissens zu einem Kauf der Software entschließt.

2.7 Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen.


3.HAFTUNG

3.1 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich.

Der vorstehende Haftungsausschluß gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Geppert Software. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des Vorsatzes.

3.2 Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf die Höhe des unverbindlichen Verkaufspreises beschränkt, dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen.


4.GERICHTSSTAND

4.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr und sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Gerichtsstand Potsdam/Brandenburg.

4.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Geppert Software ist 14480 Potsdam in Deutschland.


5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

5.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

5.2 Sollte ein oder mehrere Punkte für unwirksam erklärt werden, so behalten die anderen Punkte Ihre Gültigkeit.